Allgemeine Geschäftsbedingungen

von

KanaNda GmbH Zentrum für PersönlichkeitsGestaltung
Bennwilerstrasse 6
CH – 4434 Hölstein
Tel:+41 61 599 79 73  |  www.kanaNda.ch  |

Einleitung :
Die AGB regeln verbindlich die Zusammenarbeit zwischen Kund:innen und KanaNda GmbH Zentrum für Persönlichkeitsgestaltung.

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1   Die Firma KanaNda GmbH Zentrum für PersönlichkeitsGestaltung (im Folgenden „KanaNda“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen KanaNda und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2   Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von KanaNda schriftlich bestätigt werden.

1.3   Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht KanaNda ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch KanaNda bedarf es nicht.

1.4   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Unter Anwendung geeigneter Methoden erbringt KanaNda Leistungen im Bereich Mentoring/Sparring, Beratung/Consulting, Selbstlernkursen oder Seminaren/Workshops/Vorträgen.
Die Leistungen können online oder am Sitz der KanaNda erbracht werden.

2.2   Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und wird mit der Angebotsannahme des Kunden und der schriftlichen Auftragsbestätigung (auch per E-Mail möglich) der KanaNda anerkannt. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KanaNda und werden nur gegen Verrechnung durchgeführt. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der KanaNda.

2.3  Der Kunde agiert während der Zusammenarbeit stets selbstbestimmt und eigenverantwortlich.
KanaNda weist jede Verantwortung für die Folgen aus erarbeiteten Lösungsansätzen und Verhaltensweisen zurück und kann in keinem Fall dafür haftbar gemacht werden.
Erarbeitete Leistungen der KanaNda sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen fünf Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.3   Der Kunde wird KanaNda zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen in geeigneter Form zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind oder diese beeinflussen könnte – dazu gehören insbesondere bei  Leistungen im Bereich Persönlichkeitsentwicklung auch Informationen über bestehende Erkrankungen – insbesondere psychischer Art – und deren Therapie.
Der Kunde wird KanaNda von allen Umständen informieren, die für die Durchführung der Leistung von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von KanaNda wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.4   Der Kunde und Auftraggeber ist allein für die von ihm veröffentlichten Inhalte – ausdrücklich auch auf Basis der durch KanaNda erbrachten Leistungen –  verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Auftritt weder Rechte Dritter verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze, sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. KanaNda haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird KanaNda wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde KanaNda schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, KanaNda bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt KanaNda hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

    3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

    3.1   KanaNda ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

    3.2   Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. KanaNda wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

    3.3   In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.

     

    4. Termine / Verhinderungsfall

    4.1   Angegebene Leistungs- oder Lieferfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen für Projektaufträge sind schriftlich festzuhalten bzw. von KanaNda schriftlich zu bestätigen.

    4.2   Verzögert sich die Leistung/Lieferung der KanaNda aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die KanaNda berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

    4.3  KanaNda ist berechtigt, Veranstaltungen wie Seminare, Workshops, Trainings und Vorträge, für die sie als Veranstalter in Erscheinung tritt, ohne Angabe von Gründen auch kurzfristig abzusagen.
    Allfällig zuvor durch den Kunden geleistete Zahlungen  sind diesem zu erstatten.

    4.4   Befindet sich KanaNda in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er KanaNda schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    4.5  Termine (Einzelsession, Readings, Mentoring/Sparring, Beratung/Consulting, Kurse, Seminare/Workshops/Vorträge) werden vorgängig vereinbart und sind verbindlich.
    Kann ein Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist dies KanaNda umgehend schriftlich (auch via E-mail, WhatsApp, Telegram) mitzuteilen, spätestens jedoch 48 Stunden vorher.
    Bei späteren Absagen ebenso wie bei unangemeldetem Nichterscheinen wird der Termin im vollen Umfang berechnet.

     

    5. Vorzeitige Auflösung / Rücktritt

    5.1  Mit dem Kauf (auch per E-mail) wird die Zusammenarbeit für die vereinbarte Dauer gemäss Programm resp. Projekt beidseitig verbindlich getroffen. Eine vorzeitige Auflösung resp. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag ist nicht vorgesehen.
    Das Honorar wird mit Zustandekommen des Vertrages vollumfänglich geschuldet. Ein Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtbezug der vereinbarten Leistung durch den Kunden besteht in keinem Fall.

    5.2   KanaNda ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

    b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

    c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der KanaNda weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der KanaNda eine taugliche Sicherheit leistet.

    5.3   Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn KanaNda fortgesetzt, trotz schriftlicher Mahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
    Eine Rückerstattung – auch anteilig – des Honorars ist nicht möglich.

     

    6. Honorar / Spesen

    6.1   Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der KanaNda für jede einzelne Leistung, bevor diese erbracht wurde. KanaNda ist berechtigt Voraus- und/oder Zwischenrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

    6.2   Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Mehrwert- resp. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

    6.3   Alle Leistungen der KanaNda, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der KanaNda erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
    Für Sitzungen, Seminare, Workshops, Trainings und Vorträge, die auf Wunsch des Kunden nicht in den Räumen der KanaNda oder von dieser vorgesehenen Räumen stattfinden, werden Spesen für Verpflegung, Übernachtung, Fahrkosten und andere notwendige Aufwendungen nach effektivem Aufwand verrechnet – resp. Fahrspesen mit CHF -.80 / km (Distanz gemäss Google Maps).

    6.4   Kostenvoranschläge der KanaNda für Beratungs-/ Consulting-Projekte und ähnliche Dienstleistungen sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von KanaNda schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird KanaNda den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

    6.5   Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Projekt-Arbeiten ohne Einbindung der KanaNda – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der KanaNda die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der KanaNda begründet ist, hat der Kunde der KanaNda darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten. Weiters ist die KanaNda bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der KanaNda, schad- und klaglos zu stellen.

     

    7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

    7.1   Das Honorar ist sofort mit Vertragsabschluss / Buchung / Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der KanaNda gelieferte Ware (u.a. erarbeitete Konzepte im Zusammenhang mit Beratungs-/Consulting-Projekten) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der KanaNda.

    7.2   Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der KanaNda die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest CHF 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

    7.3   Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die KanaNda sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

    7.4   Weiters ist die KanaNda nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

    7.5   Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die KanaNda für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

    7.6   Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der KanaNda aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der KanaNda schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

     

    8. Kennzeichnung

    8.1 KanaNda ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf KanaNda und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

    8.2 KanaNda ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website und der eigenen Unternehmensseiten sozialer Netzwerke mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

    9. Berufliche Schweigepflicht / Qualitätssicherung / Abgrenzung

    9.1   KanaNda untersteht der beruflichen Schweigepflicht.
    Es besteht jedoch kein Zeugnisverweigerungsrecht. Bei Eltern minderjähriger Kinder und Ehepartnern sowie bei zuweisenden Stellen (z.B. Arbeitgeber, Sozialdienst, KESB, IV) kann KanaNda darüber Auskunft geben, ob jemand zu den vereinbarten Terminen erscheint oder nicht.
    Über den Inhalt erhält jedoch niemand Informationen, es sei denn, es liegt eine vom Kunden unterschriebene Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht vor.

    9.2   KanaNda ist berechtigt, zwecks Qualitätssicherung der eigenen Arbeit die Beratungssituationen anonymisiert in einer Intervisions- oder Supervisionsgruppe zu reflektieren.

    9.3 Die Zusammenarbeit mit KanaNda – in welcher Art auch immer – ist in keiner Weise als Ersatz für einen Besuch beim Arzt/einer medizinischen Fachperson zu betrachten!
    KanaNda stellt auch im Zusammenhang mit Hypnosetherapie / Persönlichkeitsentwicklung keine medizinischen oder therapeutischen Diagnosen, verabreicht keine Medikamente und gibt ausdrücklich kein Heilungsversprechen.
    KanaNda gibt keine Einschätzung zur Beibehaltung oder Veränderung therapeutischer oder medizinischer Massnahmen ab.
    Entscheidungen, die solche Veränderungen betreffen, trifft der Kunde ausschliesslich in eigener Verantwortung.
    KanaNda empfiehlt ausdrücklich, vor solchen Entscheidungen Rücksprache mit der entsprechenden medizinischen resp. therapeutischen Fachperson zu halten.

     

    10. Gewährleistung

    10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Leistung/Lieferung durch KanaNda, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

    10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung/Lieferung durch KanaNda zu. KanaNda wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde KanaNda alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. KanaNda ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für KanaNda mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

    10.3 Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. KanaNda haftet gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

    10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistung/Lieferung. Das Recht zum Regress gegenüber KanaNda erlischt ein Jahr nach Leistung/Lieferung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.

    11. Haftung und Produkthaftung

    11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der KanaNda und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Personen“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der KanaNda ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Personen“.

    11.2 Jegliche Haftung der KanaNda für Ansprüche, die auf Grund der von KanaNda erbrachten Leistung (z.B. Konzept, Text) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn KanaNda ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet KanaNda nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat KanaNda diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

    11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der KanaNda. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

    12. Datenschutz

    Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, (nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, -Zeit und -Ort, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer, Zugangsdaten, Logdaten, Personenbezogene Daten, die in den Kundensystemen und genutzten Plattformen verarbeitet werden) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

    Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
    Zur vollständigen Datenschutzerklärung der KanaNda GmbH.

    13. Anzuwendendes Recht

    Der auf den vorliegenden AGB basierende Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen KanaNda und dem Kunden unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht.
    Der Gerichtsstand ist Liestal.

    14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der KanaNda. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald KanaNda die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

    14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen KanaNda und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem auf den vorliegenden AGB basierenden Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand Liestal vereinbart. Ungeachtet dessen ist KanaNda berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu beklagen.

    14.3  Soweit in den vorliegenden AGB und in einem darauf basierenden Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Diverse in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

     

    15. Änderung der AGB :
    KanaNda ist berechtigt, die AGB und Leistungsprogramme sowie deren Konditionen jederzeit zu ändern.
    Die Änderungen werden an dieser Stelle auf der Internet-Website www.kanaNda.ch mit Hinweis auf das Inkraftsetzungsdatum bekannt gegeben.

     

    Hölstein, am 10.9.2023